Den Bildungsgutschein erhalten Sie bei Ihrem Fallmanager der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Damit können Sie sich Ihre Weiterbildung oder Umschulung finanzieren lassen. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Arbeitsagentur.

https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/bildungsgutschein

Bildungsgutschein

Die Agentur für Arbeit kann bestimmte Kosten für Umschulungen und Qualifizierungen des Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft übernehmen, z. B. Ausgaben für Bücher, Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung, Kinderbetreuung oder auch die anfallende Prüfungsgebühr.

Die genauen Leistungen werden vor Beginn, in einem individuellen Beratungsgespräch, festgelegt und sind nur für eine begrenzte Zeit gültig. Um diesen sogenannten Bildungsgutschein zu erhalten, nehmen Sie bitte direkten Kontakt mit Ihrem Jobcenter oder Fallmanager bei der Agentur für Arbeit auf. Mit einem Bildungsgutschein können Modulare Qualifizierungen, Teilqualifizierungen und Umschulungen für gewerbliche und kaufmännische Tätigkeiten sowie für den Pflegebereich, die Dienstleistungs- und Lagerlogistikbranche gefördert werden.

Einen Bildungsgutschein bekommen Beruftstätige, wie auch Arbeitslose, um sich:

  • beruflich weiterzubilden,
  • umzuschulen,
  • die Arbeitslosigkeit zu beenden beziehungsweise Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder
  • wenn Sie Ihren Berufsabschluss nachholen wollen.

 

Seit 1. Juli 2023 gibt es neben dem Bürgergeld zusätzliche Gelder, die Weiterbildungsinteressierte, die arbeitsuchend sind, finanziell belohnen.

Das Weiterbildungsgeld: Wenn Sie an einer Weiterbildung teilnehmen, die auf einen Abschluss ausgerichtet ist, z. B. Umschlung, Teilqualifizierung und Lehrgang auf Externenprüfung erhalten Sie 150,- EUR pro Weiterbildungsmonat.

Die Weiterbildungsprämie: Wenn Sie im Rahmen einer Umschulung eine Zwischenprüfung erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie 1000 ,- EUR und bei einer erfolgreichen Abschlussprüfung sogar 1500,- EUR.

Den Bürgergeldbonus i. H. v. 75,- erhalten Sie, wenn Sie an einer Maßnahme zur beruflichen Bildung teilgenommen haben, die mindestens 8 Wochen dauerte.