Weiterbildungscheck - betrieblich
Arbeitgeber und Selbständige können wieder Anträge für den Weiterbildungsscheck - betrieblich ehemals Einzelbetriebliches Förderverfahren stellen.
Gefördert werden:
Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung, insbesondere mit folgenden Zielstellungen:
- Qualifizierung im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze und der Erschließung neuer Märkte,
- Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sowie Höherqualifizierung von Arbeitskräften,
- Anpassung der Arbeitgeber an neue Herausforderungen z. B. hinsichtlich von Aufgaben des Unternehmensmanagements, der Fachkräftesicherung oder der Implementierung neuer Technologien,
- Vorbereitung von Unternehmensnachfolgen,
- vertiefende bzw. ergänzende Bildungsangebote für Auszubildende in der betrieblichen Berufsausbildung,
- Qualifizierungen zur Verbesserung des Umwelt- und Ressourcenschutzes im Arbeitsprozess.
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