BAMF Berufsbezogene Deutschsprachförderung nach §45a AufenthG (B2)
Das Beherrschen der deutschen Sprache ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration am Arbeitsmarkt sowie in weiterführenden Bildungs- und Ausbildungsinstitutionen. Um Ihre Chancen für eine schnelle und nachhaltige Integration zu erhöhen, können Sie im Rahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung Ihr Sprachniveau erhöhen und/oder berufsspezifische Sprachkompetenzen erwerben.
Inhalte
- Kommunikation am Arbeitsplatz
- Arbeitssuche / Bewerbung
- Sprachhandlungen
- Rechtliches
Zielgruppe
Der Kurs richtet sich an Menschen im arbeitsfähigen Alter mit Deutsch als Zweitsprache, die ihre allgemeinen und berufsbezogenen Sprachkenntnisse verbessern wollen und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Integrationskurs abgeschlossen und/oder vorhandenes Sprachniveau mind. B1 (GER); Teilnahmeberechtigung der Agentur für Arbeit, des Jobcenters bzw. des BAMF Vor Beginn wird der Sprachstand ermittelt. Hierzu können auch Sprachzertifikate berücksichtigt werden, wenn diese nicht älter als sechs Monate sind.
Prüfungen
Zertifikatsprüfung Deutsch B2 Beruf (Leseverstehen, Hörverstehen, Schreiben und Sprechen)
Abschluss
Zertifikat über das erreichte Sprachniveau bzw. Bescheinigung über das tatsächlich erreichte Ergebnis in den Abschlusstestseminardauer
Kursdauer
05. Mai 2021 bis 12. November 2021
Kosten
Die Teilnahme ist kostenfrei. Ausnahme: Beschäftigte müssen einen Kostenbeitrag i.H.v. 50 % des Kostenerstattungssatzes leisten.
Rechtliche Grundlagen
§ 45a Aufenthaltsgesetz Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV)
Kurstermine
- Alle Termine ab 05.05.21 in Riesa
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