Fördermöglichkeiten

 

Bildungsprämie

 

Sparen Sie bis zu 50% (max. 500 EUR) der Kosten für Ihre berufliche Weiterbildung.
Wir freuen uns, dass wir als Beratungsstelle Sie unterstützen und den Prämiengutschein
unter Einhaltung der Bedingungen für Sie ausstellen dürfen.

Nähere Informationen zur Bildungsprämie finden Sie hier.
Wir beraten Sie dienstags und donnerstags von 8.00 bis 16.30 Uhr.

Als Beratungsstelle für die Bildungsprämie informieren wir Sie gerne über die Möglichkeiten der Förderung.
 

bsw-Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft gGmbH
Rudolf-Walther-Str. 4
01156 Dresden


https://www.bsw-sachsen.de

Unser Berater-Team freut sich auf Sie! 

 

Olga Wuchrer
Tel. 0351 4250253
Fax. 0351 4250241
olga.wuchrer@bsw-mail.de

Jana Noltenius
Tel. 0351 4250246
Fax. 0351 4250241
jana.noltenius@bsw-mail.de

Julia Scholz
Tel. 0351 4250232
Fax. 0351 4250241
julia.scholz@bsw-mail.de
Iris Klein
Tel. 0351 4250259
Fax. 0351 4250241
iris.klein@bsw-mail.de
    

 

Weiterbildungsscheck - betrieblich

 

Arbeitgeber und Selbständige  können wieder Anträge für den Weiterbildungsscheck - betrieblich ehemals Einzelbetriebliches Förderverfahren stellen. 

Gefördert werden: 
  
Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung, insbesondere mit folgenden Zielstellungen: 

  • Qualifizierung im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze und der Erschließung neuer Märkte,
  • Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sowie Höherqualifizierung von Arbeitskräften,
  •  Anpassung der Arbeitgeber an neue Herausforderungen z. B. hinsichtlich von Aufgaben des Unternehmensmanagements, der Fachkräftesicherung oder der Implementierung neuer Technologien,
  • Vorbereitung von Unternehmensnachfolgen,
  • vertiefende bzw. ergänzende Bildungsangebote für Auszubildende in der betrieblichen Berufsausbildung,
  • Qualifizierungen zur Verbesserung des Umwelt- und Ressourcenschutzes im Arbeitsprozess.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Weiterbildungsscheck - betrieblich. 

Weiterbildungsscheck - individuell

 

Auch Vorhaben der individuellen Weiterbildung werden gefördert. 
  
Antragsberechtigt sind:

  • Beschäftigte
  • Auszubildende, Berufsfachschüler (ab vollendetem 18. Lebensjahr)
  • andere Personengruppen, die (wieder) in das Erwerbsleben eintreten
    wollen, wie beispielsweise arbeitslose Nichtleistungsempfänger
  • Hier finden Sie weitere Informationen zum Weiterbildungsscheck - individuell. 

 

Bitte beachten Sie, dass

  • eine verbindliche Kursanmeldung erst nach Antragseingang bei der Sächsischen AufbauBank erfolgen kann.
  • mit der Durchführung der Weiterbildung erst nach Erhalt des Zulassungsbescheids begonnen werden darf.