
Weiterbildungsscheck - individuell
Auch Vorhaben der individuellen Weiterbildung werden gefördert.
Antragsberechtigt sind:
- Beschäftigte
- Auszubildende, Berufsfachschüler (ab vollendetem 18. Lebensjahr)
- andere Personengruppen, die (wieder) in das Erwerbsleben eintreten
wollen, wie beispielsweise arbeitslose Nichtleistungsempfänger - Hier finden Sie weitere Informationen zum Weiterbildungsscheck - individuell.
Bitte beachten Sie, dass
- eine verbindliche Kursanmeldung erst nach Antragseingang bei der Sächsischen AufbauBank erfolgen kann.
- mit der Durchführung der Weiterbildung erst nach Erhalt des Zulassungsbescheids begonnen werden darf.