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Motorsägenlehrgang - Arbeitssicherheit Baum II
Der Lehrgang ist Voraussetzung für das Arbeiten mit der Motorkettensäge ohne Trenngitter im Hubsteiger für Versicherte der Berufsgenossenschaft mit dem Ziel, die Sicherheit beim Motorsägeneinsatz im Hubsteiger und die Rechtssicherheit durch den Erwerb der Fachkundenachweise "Bedienen von Hebebühnen" (BGR 500 Kapitel 2.10) und "Arbeitssicherheit Baum II" zu erhöhen.
08209 Auerbach


