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Juristische Aspekte der Durchführung behandlungspflegerischer Leistungen durch Pflegeassistenzpersonal
Immer öfter hören wir Aussagen wie „Im Pflegeheim A dürfen Pflegehilfskräfte subkutan spritzen“, „In der Arztpraxis X darf eine gelernte Frisörin intravenös Blut entnehmen“ oder „Im Pflegedienst Z spritzt eine Pflegehelferin Insulin“. Sind derartige Handlungsweisen überhaupt rechtlich zulässig? Was passiert im zivilrechtlichen Haftungsfall? Wie sieht es aus mit der strafrechtlichen Haftung? Wer haftet nun, der anordnende Arzt oder die ausführende Hilfskraft? Darf der Patient derartige Leistungen ablehnen?
Diese Fragen können oftmals nicht hinreichend beantwortet werden. Dabei liegt die Antwort klar auf der Hand: Die Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal und damit auch an Pflegehilfskräfte ist eindeutig geregelt im SGB V und in den Delegationsregeln der Bundesärztekammer und der kassenärztlichen Bundesvereinigung. Die Delegationsregeln beinhalten sowohl einen Katalog von Leistungen, welche delegierbar sind, als auch im Detail beschriebene Anforderungen bezüglich der Auswahl, Instruktion und Überwachung des nicht über eine abgeschlossene Ausbildung in einem Fachberuf im Gesundheitswesen verfügenden Personals.
Aber Vorsicht – Haftungsfalle für die PDL: Die Bundesärztekammer vertritt die Interessen der Ärzteschaft und nicht die der Pflegedienstleitungen. Minimiert die Bundesärztekammer die Verantwortungen der Ärzte in Bezug auf die Delegation ärztlicher Leistungen im Bereich der ambulanten und stationären Pflege, so stellt sie nicht ausreichend klar, welche Verantwortungen auf die PDL übergehen.
In unserem Kurs werden die juristischen Anforderungen an die Delegation ärztlicher Leistungen an nicht über eine abgeschlossene Ausbildung in einem Fachberuf im Gesundheitswesen verfügendes Personal vermittelt. Sie erhalten Tipps, wie die Auswahl, Instruktion und Überwachung in vertretbaren Grenzen gehalten werden kann und praktisch überhaupt erst durchführbar wird. Die Zielstellung des Kurses besteht darin, Ihnen vollständige Rechtssicherheit im Umgang mit der Delegation ärztlicher Leistungen zu geben und entsprechendes Problembewusstsein zu entwickeln.
08468 Reichenbach


