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Jährliche Unterweisung für Flurförderzeugführer/-innen (nach BGV A1 §4 bzw. Arbeitsschutzgesetz §12)
Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter/-innen jährlich im Arbeitsschutz zu unterweisen. Besonders Führer/-innen von Flurförderzeugen sollten auf Unfallquellen hingewiesen und über Gefahren für Personen, Lasten und Einrichtung im Arbeitsalltag informiert werden.
Mit einer jährlichen Unterweisung investieren Sie in Kompetenz sowie in Sicherheit, und Sie verhindern Haftungsansprüche Dritter aus Sach- und Personenschäden.
Inhalte der Unterweisung
- Rechtliche Grundlagen und Unfallgeschehen
- Betrieb allgemein und regelmäßige Prüfungen
- Umgang mit Last und Sondereinsätze
- Verkehrsregeln und Verkehrswege
- Einweisung/tägliche Einsatzprüfung am Gabelstapler
- Standsicherheit, Gewichtsverteilung, zulässige Lasten, Lastdiagramme
- Hinweise auf Gefahrstellen
- Aktuelle Themen
Bildungszentrum Werdau
Greizer Straße 12, 08412 Werdau
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