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Jährliche Unterweisung für Brücken- und Portalkranführer/-innen (nach BGV A1 §4 bzw. Arbeitsschutzgesetz §12)
Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter/-innen über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeit des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch oder gerade für den Bereich der Kranführer/-innen (Brücken- und Portalkran).
Die Unterweisung umfasst die Inhalte:
- Nichts verlernt, die Verantwortung
- Unfallstatistik – Gefahren schnell erkennen
- Der Lastschwerpunkt und die Standsicherheit
- Rechtliche Neuerungen – immer auf dem Laufenden bleiben
- Beachtung der Betriebsanleitungen und Betriebsanweisungen
- Anschlagen von Lasten und deren Hebemittel
- Praxis: speziell nach der Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb
Termin
nach Vereinbarung
Ort
Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft gGmbh
Bildungszentrum Werdau
Greizer Straße 12, 08412 Werdau
Inhouse
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