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Jährliche Unterweisung für Brücken- und Portalkranführer/-innen (nach BGV A1 §4 bzw. Arbeitsschutzgesetz §12)

Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter/-innen über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeit des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch oder gerade für den Bereich der Kranführer/-innen (Brücken- und Portalkran).

Die Unterweisung umfasst die Inhalte:

  • Nichts verlernt, die Verantwortung
  • Unfallstatistik – Gefahren schnell erkennen
  • Der Lastschwerpunkt und die Standsicherheit
  • Rechtliche Neuerungen – immer auf dem Laufenden bleiben
  • Beachtung der Betriebsanleitungen und Betriebsanweisungen
  • Anschlagen von Lasten und deren Hebemittel
  • Praxis: speziell nach der Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb
Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat für die erfolgreich durchgeführte Unterweisung nach BGV A1 und die Bestätigung im Fahrausweis.


nach Vereinbarung
Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft gGmbh
Bildungszentrum Werdau
Greizer Straße 12, 08412 Werdau

Inhouse
Frau Sandra Lehmann
sandra.lehmann@bsw-mail.de
Telefon: 03761 8880317
Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot.


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