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Der Wirtschaftsausschuss als Vorhut für den Betriebsrat
Crashkurs für Mitglieder in Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss
Der Wirtschaftsausschuss als Vorhut für den Betriebsrat muss wichtige Informationen vom Arbeitgeber erhalten, filtern und bewerten. Nur so können rechtzeitig Konsequenzen für die Belegschaft erkannt und präventiv mit dem Betriebsrat beraten werden.
Aus rechtlicher Sicht hat es der Wirtschaftsausschuss wesentlich schwerer als der Betriebsrat. Im BetrVG § 106 ist folgendes geregelt: „...der Unternehmer die Pflicht, den WA rechtzeitig und umfassend zu informieren, soweit dadurch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht gefährdet werden...“.
Wir machen Sie dafür fit, Ihre Informationsrechte geltend zu machen!
Kantstraße 4–8, 09126 Chemnitz


