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Betrieb ohne Tarifbindung - Seminar für Betriebsräte
Das heutige System des Arbeitsrechts stellt den Schutz der Arbeitnehmer auf drei Säulen: auf Gesetze zum Arbeitnehmerschutz, auf die Vereinbarung von Tarifverträgen und auf die Arbeit von Betriebsräten. Eine zunehmende Zahl von Betrieben unterliegt allerdings keiner Tarifbindung. In diesem Fall muss der Betriebsrat einen Teil der Schutzfunktion mit erweiterter Kompetenz übernehmen.
Das Seminar macht Sie mit Ihren weitergehenden Befugnissen in solchen Betrieben vertraut und gibt Anregungen zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber. Außerdem werden die Veränderungen aufgezeigt, die durch den Eintritt oder den Wegfall der Tarifbindung des Arbeitgebers entstehen.
Rudolf-Walther-Straße 4, 01156 Dresden
Telefon 0371 5334610
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