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Aktuelle Tendenzen der Sterbehilfe in der Bundesrepublik Deutschland (3 Punkte RbP)

Wie weit darf Sterbehilfe gehen? Wo verläuft die Grenze zwischen aktivem Töten und natürlichem Sterben? Rechtlich gesehen ist die Sterbehilfe in der Bundesrepublik Deutschland expliziter geregelt als in den meisten unserer Nachbarländer.
Schenkt man den Medien Glauben, ist Sterbehilfe in Deutschland verboten. Falsch! Beihilfe zum Suizid ist nicht unter Strafe gestellt. Glaubt man den Medien, suchen Sterbewillige Zuflucht in der Schweiz. Falsch! Schweizer Sterbewillige kommen nach Deutschland, um hier Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Es sollte ein Gesetz zum Verbot der Sterbehilfe erlassen werden? Richtig. Zum Verbot der kommerziellen Sterbehilfe. Der Gesetzesentwurf ist niemals über eine Lesung im Bundestag hinausgekommen.
Wer ist Roger Kusch, Ex-Justizsenator der freien Hansestadt Hamburg? Warum wurde ihm mit Beschluss vom Verwaltungsgericht Hamburg die Gewährung von Sterbehilfe in der ursprünglich von ihm praktizierten Form untersagt? Wieso kann er nunmehr – juristisch unbehelligt – Sterbehilfe fortsetzen? Wie ist seine Sterbehilfe rechtlich und ethisch-moralisch zu bewerten?
Die Schweizer Sterbehilfe-Organisationen DIGNITAS und EXIT haben 50.000 eingeschriebene Mitglieder. Deren Schwesterorganisation in der Bundesrepublik Deutschland akquiriert aggressiv Mitglieder. Ist es der Wunsch, Sterbewilligen zu helfen oder einfach nur ein neues einträgliche Geschäftsfeld?
An Hand einer Vielzahl offizieller Fernsehmitschnitte (Focus TV, NDR, SWR, BBC u.a.) wird demonstriert, inwieweit Sterbehilfe zum schnellen Geldverdienen mutieren kann. Es werden nicht anonymisierte Sterbehilfe-Anfragen, Abschiedsbriefe und Videos über Gespräche mit Suizidenten auf offiziellen deutschen Websites eingestellt. Wo ist die moralische Grenze?
Es ist eine Frage der Zeit, wann auch Ihre Patienten damit in Kontakt kommen. Professionelle Pflegedienste und Träger der Heime sollten gewappnet sein. Zielstellung der Veranstaltung ist es, Klarheit über die Zulässigkeit von Sterbehilfe nach bundesdeutschem Recht zu schaffen und in Würdigung der ethisch-moralischen Aspekte vor kommerzieller Sterbehilfe – wohlgemerkt, auch diese ist rechtlich zulässig – zu schützen.

05.06.2012, 13:30 - 16:45 Uhr
Kirchplatz 7
08468 Reichenbach
Frau Martina Roeber
martina.roeber@bsw-mail.de
Telefon: 03765 554015
60,00 €


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